Ein „Bunt­stift“ gegen Be­nach­tei­li­gung

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Hochwertiges Schulmaterial zu deutlich günstigeren Preisen für einkommensschwache Familien gibt es im Schulbedarfsladen „Buntstift“ des Diakonischen Werks. (Foto: gs)

13. Dezember 2014

Schulbedarfsladen bietet hochwertiges Arbeitsmaterial für kleines Geld an

Vilsbiburg. Der Schulanfang stellt – oft alleinerziehende – einkommensschwache Eltern vor eine Herausforderung. Die Kinder brauchen jede Menge hochwertiges, teures Arbeitsmaterial, das nicht im Budget der Familie liegt. Hier springt das Projekt „Buntstift" des Diakonischen Werks ein. Ein Schulbedarfsladen in der ehemaligen Krankenpflegeschule, der ehrenamtlich und mit Hilfe von Spenden betrieben wird, bietet hochwertige Schulsachen für Familien mit wenig Geld zu deutlich günstigeren Preisen als im Einzelhandel an.

Seit rund einem halben Jahr besteht der „Buntstift" in der Frontenhausener Straße 19 mittlerweile. Neben dem Gebrauchtwarenhaus „Hab und Gut" und der Tafel ist der Schulbedarfsladen das dritte Projekt des Diakonischen Werks Landshut. Die Stadt Vilsbiburg greift zusätzlich unter die Arme. Seit der Eröffnung im Juli haben sich zwölf Familien mit insgesamt 24 Kindern registrieren lassen. „Es gibt aber bestimmt noch mehr, die Leute sollen sich nicht scheuen, sich bei uns zu melden", erklärt Beate Klostermeier, die Leiterin der Buntstift-Läden in Landshut und Vilsbiburg. Zur Zeit stemmt sie die anfallende Arbeit alleine und wird dabei von einer freiwilligen Helferin aus dem Bundesfreiwilligendienst unterstützt. Jeden Freitag von 11 bis 13 Uhr hat der „Buntstift" geöffnet – zeitgleich mit der Tafel. Zusätzliche ehrenamtliche Helfer seien sehr gefragt. „Die Finanzierung läuft zu 100 Prozent über Spenden. Kosten dürfen nicht entstehen, sonst können wir das Projekt nicht weiterführen", erklärt Klostermeier weiter. Deshalb greift die Stadt Vilsbiburg unter die Arme: Die Räumlichkeiten in der ehemaligen Krankenpflegeschule stellt sie kostenlos und ohne Nebenkosten zur Verfügung.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an einkommensschwache Familien. Eine Einkaufsberechtigung ist gegeben, wenn das Einkommen niedrig ist oder Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden, dies kann durch den Sozialpass, eine Bestätigung der Landkreisbehörde oder der zuständigen Kirchengemeinde oder der entsprechenden sozialen Einrichtung sein.

Das Sortiment im Laden werde genau mit den Schulen – von der Grundschule bis zur Berufsschule – in der Umgebung abgestimmt, erklärt Klostermeier. „Wir bieten hochwertige Markenprodukte zu einem Viertel des Normalpreises an", sagt sie. Schüler aus armen Familien werden so im Unterricht nicht benachteiligt, fallen nicht Mobbing zum Opfer. Vor allem bei Schultaschen und Rucksäcken herrschen Engpässe. Entsprechende Geschäfte, die gegen eine Spendenquittung ältere Modelle abgeben können, werden gesucht. - bay -